Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Reinigungsleistungen (u. a. Büroreinigung, Treppenhaus-/WEG-Reinigung, Fensterreinigung) zwischen
Felix Hartmann, Gorkistraße 10, 16321 Bernau bei Berlin
(nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Auftraggeber, eine Anfrage zu stellen.
(2) Mit Absenden der Anfrage über das Kontaktformular oder auf anderem Wege (Telefon, E-Mail) gibt der Auftraggeber ein unverbindliches Angebot zum Abschluss eines Reinigungsvertrags ab.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer das Angebot durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) annimmt oder mit der vereinbarten Leistung beginnt.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Art, Umfang und Häufigkeit der Reinigungsleistungen ergeben sich aus der individuellen Auftragsbestätigung bzw. dem vereinbarten Reinigungsplan.
(2) Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen der Textform (E-Mail genügt) und werden gesondert vereinbart bzw. berechnet.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.
(2) Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung).
(3) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von [14] Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
§ 5 Termine und Zugang zum Objekt
(1) Vereinbarte Reinigungstermine sind von beiden Seiten einzuhalten. Terminverschiebungen sind mit angemessener Vorlaufzeit (mindestens [24/48] Stunden) mitzuteilen.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass dem Auftragnehmer zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zum Objekt gewährt wird (z. B. Schlüssel, Zugangscode). Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht nicht nach und kann die Leistung deshalb nicht erbracht werden, kann der Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung dennoch verlangen, sofern die Terminabsage nicht rechtzeitig erfolgte.
§ 6 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die für die Reinigung erforderlichen Anschlüsse (Strom, Wasser) kostenfrei zur Verfügung, soweit nichts anderes vereinbart ist, und weist auf besondere Gefahrenquellen oder empfindliche Oberflächen im Objekt hin.
§ 7 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die er, seine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen, uneingeschränkt.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für Schäden, die auf nicht angezeigten besonderen Eigenschaften von Oberflächen, Materialien oder Gegenständen beruhen, haftet der Auftragnehmer nicht, sofern der Auftraggeber nicht vorab darauf hingewiesen hat.
(4) Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung. (Nur einfügen, falls tatsächlich vorhanden – sonst streichen.)
§ 8 Laufzeit und Kündigung
(1) Bei Dauerverträgen (regelmäßige Reinigung) gilt, sofern nicht anders vereinbart, eine Kündigungsfrist von [4 Wochen] zum Monatsende.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher
Schließt der Auftraggeber als Verbraucher (§ 13 BGB) den Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz (z. B. über das Kontaktformular) ab, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten regelt die gesonderte Widerrufsbelehrung.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.